Samstag, 31. August 2013

Meine Stimme...Antwort Grüne

Sehr geehrter Herr oder Frau „*****“, 




  
vielen Dank für Ihr Mail und Ihr Interesse an Grüner Politik. Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben um uns Ihre Fragen mitzuteilen. 
Bitte entschuldigen Sie, dass wir aufgrund der zahlreichen Mails die uns täglich erreichen, nicht auf jede einzelne Ihrer Fragen gesondert eingehen können sondern hier nur einzelne Punkte ansprechen. 
  
Korruption, Machtmissbrach und fehlende Transparenz haben das Vertrauen in Österreichs Politik beschädigt. Anstatt noch mehr Geld im Korruptionssumpf versickern zu lassen, wollen wir die drängenden Probleme unserer Gesellschaft lösen. Wir schaffen einen politischen Neuanfang in Österreich - mit sauberer Umwelt und sauberer Politik. 
  
Wir wollen Österreich erneuern, unser Programm dazu finden Sie auf unserer Internetseite: http://www.gruene.at/2013-start/wahlprogramme oder können Sie natürlich auch per Post bestellen . 
  
Zur Frage) Parteienförderung 
Die Grünen haben der Erhöhung der Parteienförderung nicht zugestimmt. 
Die Reform des Parteiengesetzes wurde seit Anfang 2010 zwischen Regierungsparteien und Opposition verhandelt. Nach einem völligen Stillstand von über einem Jahr gingen die Verhandlungen weiter. FP und BZÖ klinkten sich zunehmend aus, so dass nur mehr die Grünen als Partner zur Erreichung der erforderlichen 2/3 Mehrheit übrigblieben. Landeshauptmann Pröll forderte, die Wahlkampfkostenrückerstattung auf Bundesebene zu streichen und hat erzwungen, dass die Frage der Parteienfinanzierung mit der Reform des Parteiengesetzes zu mehr Transparenz junktimiert wird. Der Grund für dieses taktische Manöver war vermutlich, dass er damit entweder die Parteigesetzreform torpedieren wollte, um noch ungehindert seinen Landtagswahlkampf durchziehen zu können, oder - falls das nicht gelingt - die Oppositionsparteien dadurch beschädigen wollte, dass sie einer Erhöhung der Parteienfinanzierung zustimmen. Die Grünen haben das verhindert. Da wir uns geweigert haben, einer Erhöhung der Förderung im Rahmen des Parteiengesetzes zuzustimmen, wurden im Nationalrat vom 27. Juni 2012 zwei Gesetze beschlossen: 
  
a) Das Parteiengesetz (PartG) mit neuen Transparenzbestimmungen, Verboten und Sanktionen, das Zweidrittelmehrheit erfordert, wurde mit den Stimmen von SP, VP und Grünen beschlossen. 

b) Das Parteiförderungsgesetz (PartFörG), in dem die Erhöhung der Bundesgelder für Parteien beschlossen wird, wurde mit den Stimmen von SP und VP beschlossen. 

  
Zur Frage) Direkte Demokratie 
Wir Grüne wollen mehr Mitspracherecht für Bürgerinnen und Bürger in der Politik und schlagen einen Drei-Stufenplan für die direkte Demokratie vor. 
1. Stufe: Volksinitiative 
Eine Gruppe von Menschen stellt eine Forderung. Ab 30.000 Unterstützungsunterschriften muss sich das Parlament in einem Fachausschuss damit befassen. 
2. Stufe: Volksbegehren 
Lehnt das Parlament die Forderung ab, greift die nächste Stufe unseres 3-Stufenplans - das Volksbegehren. Hierfür muss die Forderung als konkreter Gesetzestext formuliert werden. Unterstützen vier Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren - in Wien wären das 250.000 Menschen -, wird das Parlament erneut befragt. Sollte es das Anliegen wieder ablehnen, folgt eine Volksabstimmung. 
3. Stufe: Volksabstimmung 
Diese Abstimmung ist dann gültig, wenn bei einfachen Gesetzen ein Drittel aller Wahlbeteiligten an ihr teilnimmt. Bei Verfassungsgesetzen müssen die Hälfte der Wahlbeteiligten teilnehmen. Sagt die Mehrheit Ja, wird aus der Forderung ein Gesetz. 
Wichtig ist vor allem eines: Die Menschen müssen genau wissen, worum es geht. Präzise Informationen zu dem jeweiligen Thema sind Voraussetzung für die richtige Entscheidung. „Man muss die Menschen dazu ermächtigen, sich selbst ein Bild zu machen“, betont unsere Klubobfrau Eva Glawischnig. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel ein „Abstimmungsbuch“, das an alle Haushalte versendet wird. In dieser Broschüre sollen Pro- und Kontraargumente für ein Thema möglichst nüchtern dargestellt werden. Denn nur wer gut informiert ist, kann gut entscheiden! 
  
Zur Frage) Bedingungsloses Grundeinkommen – warum die Grünen dieses NICHT fordern oder unterstützen 
Die Grünen treten für eine effektive Politik der Verhinderung von Armut und Ausgrenzung ein, die allen Lebenschancen bietet und haben sich Mitte der 1990er Jahre intensiv mit Alternativen zum derzeitigen Sozialsystem beschäftigt und das Konzept der „lebenslangen- und bedarfsorientierten Grundsicherung“, das bei Kindern und PensionistInnen tatsächlich Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens beinhaltet, entwickelt und seither regelmäßig fortentwickelt. 
  
Wir halten unser Modell der bedarfsorientierten Grundsicherung   für den besseren Weg. 

  
Zur Frage) GIS-Gebühren 
Die Grünen stehen grundsätzlich zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem klaren Programmauftrag. Über die Erfüllung dieses Auftrag kann man geteilter Meinung sein, auch wir sehen manche Entwicklungen kritisch. Bei Interesse können Sie den Dringlichen Antrag zu ORF, den wir in der Nationalratssitzung am 18. Jänner eingebracht haben, hier lesen (siehe: http://www.gruene.at/medien/artikel/lesen/77772/ ). Der ORF wird auch in Zukunft an der Erfüllung seines Auftrags gemessen werden. 

Zur Frage) Cannabis 
Eine Legalisierung von Cannabis in Österreich ist auf Grund der politischen Mehrheitsverhältnisse unrealistisch. Weiters ist Österreich durch internationale Verträge verpflichtet, den Handel und den Besitz von Cannabis strafrechtlich zu verfolgen. Die größte Gefahr durch den Konsum von Cannabis ist jedoch die strafrechtliche Verfolgung der KonsumentInnen. So werden in Österreich jährlich weit über 20.000 meist junge Menschen wegen Cannabisbesitzes angezeigt. Die Staatsanwaltschaft legt den Großteil dieser Anzeigen zwar zurück, die Einträge im Strafregister und in der Suchtmitteldatenbank jedoch bleiben. Dort können sie vom Verteidigungs- und Innenministerium sowie von der Wirtschaftskammer abgefragt werden. Eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz kann also auch nach der Zurücklegung durch die Staatsanwaltschaft dazu führen, dass junge Menschen als wehruntauglich oder für den Polizeidienst ungeeignet eingestuft werden, bzw. keine Gewerbeberechtigung erhalten. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen auf die berufliche Zukunft junger Menschen, die mit der schwere des Delikts in keinem Verhältnis stehen. Daher fordern wir die Entkriminalisierung von CannabiskonsumentInnen. 


Anzumerken ist auch, dass die Prohibition von Cannabis nicht dazu geführt hat, dass weniger Jugendliche Cannabis konsumieren. Bei entsprechenden Befragungen (etwa durch das IFES) geben rund ein Drittel der Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren zu, zumindest gelegentlich Cannabis zu konsumieren. Im Gegenteil, durch fehlende Kontrollen bei der Abgabe von Cannabis kommen auch Minderjährige leicht an die Rauschsubstanz.   Wäre das Gefährdungspotential einer Droge der Maßstab für ihre Legalisierung, müssten Alkohol und Nikotin, die beide nachweislich schwere gesundheitliche Schäden hervorrufen, mit sofortiger Wirkung verboten werden. Bei diesen Substanzen gibt es aber ein Bewusstsein, dass durch die Legalisierung auch eine gewisse (leider in Österreich sehr lückenhafte) Kontrolle im Sinne des Jugendschutzes erfolgen kann. 

Cannabis scheint jedoch ein für die Medizin interessantes Wirkungsspektrum hinsichtlich Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen aber auch Magersucht zu haben. Legale Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis in der Medizin sind daher unser vorrangiges politisches Ziel in der Cannabispolitik. 


Zur Frage) Bildung 
Wir brauchen eine echte Bildungsrevolution, um   in Österreich wieder ideale Voraussetzungen für den Nachwuchs zu schaffen. Der Zugang zu Bildung ist das wesentliche Mittel für Chancengleichheit und damit eine zentrale Gerechtigkeitsfrage in unserer Gesellschaft. Herkunft oder das Einkommen der Eltern dürfen nicht die entscheidenden Faktoren für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen verantwortlich sein. Daher liegt die Zukunft in einem Bildungssystem, das niemanden ausschließt und Chancen für alle bietet. 

Zur Frage) Steuerreform 
Die ökologisch-soziale Steuerreform der Grünen hat in der Endausbaustufe ein Umsteuerungsvolumen von 7 Mrd. Euro. Das Modell ist aufkommensneutral, die Abgabenquote wird dadurch also weder erhöht, noch gesenkt. Auf der Einnahmenseite sind die Beendigung des Dieselsteuerprivilegs, eine flächendeckende LKW-Maut, eine NOVA-Reform, Flugticketabgabe, Energieabgabe und CO2 Steuer auf fossile Energieträger zu verbuchen. Auf der Verwendungsseite bekommt jeder Erwachsene einen Ökobonus von 520 Euro (260 pro Kind), der auch als Negativsteuer konzipiert ist. 3,8 Mrd. sind für diese Entlastung des Faktors Arbeit vorgesehen. Auf der anderen Seite wird die Wirtschaft mit 2,5 Mrd. durch die Senkung der lohnsummenbezogenen Abgaben entlastet. Wir treten für eine reformierte Erbschafts- und Schenkungssteuer ein, die kleine Erbschaften nicht betrifft. Mit einem echten Freitbetrag von 500.000 Euro, und einem progressiven Steuersatz, werden bis zu 2 Milliarden eingehoben. IN dieser Summe ist auch ein so genanntes Erbschaftssteuer äquvalent für Privatstiftungen enthalten, wodurch die Steuerprivilegien der Privatstiftungen eingeschränkt werden. 
  
Wir alle merken es: Höhere Lebenshaltungskosten, die Explosion von Miet- und Wohnausgaben, und weniger Lohn für mehr Arbeit. Während Superreiche ihr Vermögen in Steueroasen parken, fragen sich immer mehr Menschen: Wie kann ich mir ein gutes Leben leisten? Wir rücken’s zurecht: mit einem fairen Steuersystem. Mit gleichem Lohn für Frauen und Männer. Und mit einer Grundsicherung, die für Jung und Alt Zukunftsperspektiven schafft. 

Mit freundlichen Grüßen   

Ihr Dialogbüro der Grünen 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen